Organisatorisches

1. Für die physiotherapeutische Behandlung brauchen Sie eine Verordnung eines Arztes. Ihr behandelnder Arzt (praktischer oder Facharzt) stellt Ihnen die Verordnung zur Physiotherapie aus.
Anschließend holen Sie die chefärztliche Bewilligung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein.
Die erste Behandlung sollte möglichst innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum und ehestmöglich nach dem Erhalt der chefärztlichen Bewilligung erfolgen.

Nach Ende der Therapie reichen Sie die chefärztlich bewilligte Verordnung gemeinsam mit unserer Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse ein, und erhalten den Ihnen zustehenden Teilbetrag rückerstattet.
Wie hoch dieser Teilbetrag ist, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Ihre Physiotherapeutin hat diesbezüglich nähere Informationen.

2. Für präventive Behandlung brauchen Sie keine Verordnung Ihres Arztes. Leider kann diese Behandlung nicht mit der Krankenkasse rückverrechnet werden.

3. Für die osteopathische Behandlung ist keine Rückverrechnung mit der Krankenkasse möglich. Allerdings refundieren einige Zusatzversicherungen die Kosten oder einen Kostenanteil für Osteopathie.

DatenschutzImpressum© 2005 by werk<tag>
Zur Startseite