Organisatorisches
1. Für die physiotherapeutische Behandlung brauchen Sie eine Verordnung
eines Arztes. Ihr behandelnder Arzt (praktischer oder Facharzt) stellt
Ihnen die Verordnung zur Physiotherapie aus.
Anschließend holen Sie die chefärztliche Bewilligung bei
Ihrer zuständigen Krankenkasse ein.
Die erste Behandlung sollte möglichst innerhalb von 14 Tagen ab
Ausstellungsdatum und ehestmöglich nach dem Erhalt der chefärztlichen
Bewilligung erfolgen.
Nach Ende der Therapie reichen Sie die chefärztlich bewilligte
Verordnung gemeinsam mit unserer Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse
ein, und erhalten den Ihnen zustehenden Teilbetrag rückerstattet.
Wie hoch dieser Teilbetrag ist, hängt von der jeweiligen Krankenkasse
ab. Ihre Physiotherapeutin hat diesbezüglich nähere Informationen.
2. Für präventive Behandlung brauchen Sie keine Verordnung Ihres Arztes. Leider kann diese Behandlung nicht mit der Krankenkasse rückverrechnet werden.
3. Für die osteopathische Behandlung ist keine Rückverrechnung mit der Krankenkasse möglich. Allerdings refundieren einige Zusatzversicherungen die Kosten oder einen Kostenanteil für Osteopathie.